Die Folgen der Aushöhlung der Tarifautonomie zeigen sich vor allem in un- und angelernter Beschäftigung, sogenannter Basisarbeit. Warum die Situation durch die Sozialreformen weiter verschärft wird – und was Politik und Gewerkschaften stattdessen tun könnten
Als im Frühsommer 2026 der von Gesundheitsministerin Nina Warken vorgestellte Entwurf zur Reform des Gesundheitswesens intensiv diskutiert wurde, ging eine Nachricht in den politischen und medialen Debatte nahezu unter: Die Charité, das Berliner Universitätsklinikum, kündigte den Entlastungstarifvertrag für Gesundheitspersonal vorzeitig auf (Schwager 2026). Begründet wurde das durch die umfassenden Sparvorgaben für Krankenkassen und Kliniken, die im Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie im kürzlich in Kraft getretenen Gesetz zur Krankenhausreform enthalten sind.
Das Beispiel offenbart eine doppelte Leerstelle im aktuellen Diskurs zu den Sozialstaatsreformen im Gesundheitsbereich und darüber hinaus. Während die Folgen der verschiedenen Gesetzesvorhaben für Versicherte, Pharmaunternehmen, Kliniken und Krankenkassen ausführlich analysiert wurden, wird – erstens – bislang kaum über die Auswirkungen für die Beschäftigten in den Sozialsystemen gesprochen.
Der Beitrag erschien am 09. Oktober 2026 beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung.




