Klimanotstand: Panikmache oder vernünftig?

“Klimanotstand”? Nein Danke! Warum wir dennoch einen brauchen

Der Begriff “Klimanotstand” ist aus verschiedenen Gründen problematisch. Trotzdem ist es sinnvoll, die Klimakrise als solche anzuerkennen und ihr informiert, klug und mit klarer Verantwortlichkeit entgegen zu treten.

In vielen Städten Deutschlands und weltweit sowie zuletzt durch das Europäische Parlament werden sogenannte „Klimanotstände“ ausgerufen. Diese verfolgen den Zweck, die Bekämpfung der Klimakrise zur politischen Top-Priorität zu machen. Allerdings stehen diese Notstände in der Kritik Panikmache zu betreiben. Sie werden mit der Aufhebung von Grundfreiheiten assoziiert und von journalistischen Schwergewichten, wie Nikolaus Blome als „Alarmismus“ bezeichnetHandelt es sich beim Ausruf der Klimakrise also um Panikmache oder ist es vernünftige Politik?

Angesichts der existentiellen Gefahr des menschengemachten Klimawandels wird dieser Blog-Beitrag dafür argumentieren warum es sich beim Ausrufen sogenannter Klimanotstände um in der Substanz vernünftige Politik handelt. Es ist vernünftig die Klimakrise als solche anzuerkennen und ihr a) mit klarer Verantwortlichkeit, b) informiert und c) klug entgegen zu treten. In Form eines Klimanotstandes gegossen, ist dies aber zugegeben rhetorisch zu gewagt. Vor allem kennzeichnet es lediglich den symbolischen Beginn einer ganzen Palette von Klimaschutzmaßnahmen, die folgen müssen.

Semantische Herausforderung

Der Begriff “Klimanotstand” [climate emergency] weckt – v.a. in historisch deutschem Kontext – negative Assoziationen mit Einschränkungen individueller Freiheits- und Bürgerrechte. Allerdings ist der Ausdruck kein rechtlicher Begriff. Er beinhaltet keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen. Vielmehr drückt er die Hoffnung aus, dass – Dank einer kritischen Masse wie Fridays For Future – der Mehrheitsgesellschaft die Dringlichkeit der Klimakrise bewusst werde.

Neben “-notstand” kann der englische Begriff “climate emergency” auch mit “-notfall” übersetzt werden. Leider ist diese Bezeichnung aber aus klimawissenschaftlicher Sicht problematisch. Die Rede vom “Notfall” suggeriert neben der folgerichtigen Dringlichkeit nämlich auch, dass die Zeit bis zu einer Frist abläuft. Bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn tickt die Zeit für Rettungssanitäter*innen, am Unfallort anzukommen, die Verletzten erstzuversorgen und möglichst schnell in die Notaufnahme zu bringen. Ein Notfall kann mit einer punktuellen und zeitlich terminierten Rettungsaktion behoben werden. Im Gegensatz zu bspw. der Einführung einer Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen trägt eine solche Rettungsaktion allerdings nicht zur grundsätzlichen Steigerung der Verkehrssicherheit oder Prävention von Verkehrstoten bei. Wenn diese Analogie greift, so vermittelt auch ein “Klimanotfall” fälschlicherweise eine akute Symptombekämpfung für begrenzte Zeit. Angesichts der Klimakrise müssten wir als Gesellschaft allerdings viel grundsätzlicher und v.a. nachhaltig unsere Konsummuster und Produktionsweisen ändern sowie einen sozial-ökologischen Strukturwandel vollziehen.

Das sind zwei Gründe, die dazu raten, die Begriffe  “Klimanotstand” oder “-notfall” zu überdenken. Alternativen – etwa den Begriff der “Klimakrise” samt zugehörigem “Klimakrisenplan” – gibt es.  Ungeachtet dieser semantischen Herausforderung, der Form, mit der die Inhalte vermittelt werden, kommt es bei der Entscheidung für oder gegen den Ausruf des sogenannten Klimanotstandes aber auch auf die Substanz und Inhalte an. Diese sind aus oben genannten Gründen in eine rhetorisch zu gewagte Form gegossen, kennzeichnen v.a. aber auch nur den symbolischen Beginn einer ganzen Reihe von Klimaschutzmaßnahmen. Also lasst uns über Inhalte sprechen! Was beinhaltet die Anerkennung der Klimakrise nun überhaupt substanziell und warum brauchen wir sowas?

Form und Substanz

Es gibt unterschiedliche Versionen und Auffassungen über die konkreten Maßnahmen und Konsequenzen eines sogenannten Klimanotstandes. Dennoch lassen sich aus den bisher ausgerufenen Klimanotständen folgende drei Aspekte als Zentral ableiten:

a) die Einführung von Klimaschutzverantwortlichen;

b) die Erhebung der Klimabilanz;

c) die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts.

Viele formulieren auch schon im Klimanotstandsantrag konkrete Maßnahmen, um Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu senken. Diese Maßnahmen werden hier aber nicht erörtert und bedürfen wohl einer jeweiligen Einzelbetrachtung. Die drei herausdestillierten Aspekte kennzeichnen die Anerkennung der Klimakrise in Form eines sog. Klimanotstandes als vernünftige Politik mit a) klarer Verantwortlichkeit, b) informiert und c) klug mit orchestrierten Klimaschutzmaßnahmen.

a) Verantwortung und Verantwortlichkeit

Durch den Ausruf eines sog. Klimanotstandes wird meist, wenn nicht sowieso schon zuvor geschehen, die Einführung einer Stelle als KlimaschutzbeauftragteR/-managerIn in der Stadt-/Gemeindeverwaltung ermöglicht. Mitunter werden auch Arbeitskreise zum Thema Klimaschutz einberufen. Diese neue Instanz ist dann verantwortlich für Klimaschutz auf lokaler Ebene, d.h. für die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts sowie für die Koordinierung von Klimaschutzmaßnahmen.

Eine solche Instanz ist sinnvoll, um Untätigkeit mangels klimapolitischer Verantwortlichkeit vorzubeugen (Verantwortungsdiffusion). Da das Thema Klimaschutz momentan so gut wie alle Kompetenzbereiche auf Bundes- und Gemeindeebene betrifft, sind alle ein wenig – und somit niemand wirklich – dafür verantwortlich. Als ein sektorübergreifendes Politikfeld tangiert Klimaschutz alle gesellschaftlichen Lebensbereiche. So sollte wirksame Klimapolitik, wie auch das von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigte europäische Klimaschutzgesetz oder der vom Bundesumweltministerium eingebrachte Entwurf eines nationalen Klimaschutzgesetz, Einfluss auf die Sektoren Energie, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Gebäude sowie Abfallwirtschaft haben. Daran wird deutlich, dass Klimaschutzmaßnahmen Einfluss auf die Kompetenzbereiche mehrerer Ministerien, bzw. Stadtverwaltungen haben müssen um tatsächlich effektiv zu sein. Im Gegensatz zur Klima-Thematik haben die genannten Sektoren aber bereits ihr klares politisches Pendant (BMWi für Energie und Industrie, BMVI für Verkehr, BMI für Gebäude und BMEL für Landwirtschaft).

Weil ein inklusiver und nachhaltiger Wandel eben alle gesellschaftlichen Lebensbereiche betrifft ist es wichtig diese Relevanz entsprechend auch politisch auf allen Ebenen abzubilden und klare Verantwortlichkeit zuzuteilen. EineN KlimaschutzbeauftragteN einzuführen, ist also aus dieser Perspektive begrüßenswert. Auch für die Bundesregierung wird es nach dem mutlosen Klimapaket relevant, sich zu fragen, wie Klimaschutz weiter institutionell verankert werden kann, ob ein neues Ministerium mit Kompetenzen für Sektoren wie Energie oder Bau benötigt wird und wie die Zukunft des Klimakabinetts aussieht.

b) Klimabilanzen: Wissenslücke schließen

Die meisten Klimanotstandsanträge rufen außerdem dazu auf, eine Klimabilanz der Gemeinde/Stadt zu erheben – also eine Berechnung der Treibhausgasmenge, die in der Gemeinde/Stadt durch bspw. wirtschaftliche Aktivitäten, bei der Produktion oder von Personen ausgestoßen werden. Bei allen zukünftigen politischen Entscheidungen soll damit auch die Belastung des Klimas in Form von ausgestoßenen Treibhausgasen (THG) ermittelt werden. Ausgestoßene THG werden, entsprechend dem Budget-Ansatz, als eine knappe Ressource verstanden. Laut diesem Budget-Ansatz dürften weltweit bis 2050 nicht mehr als eine bestimmte Menge an THG emittiert werden, wenn der globale Temperaturanstieg möglichst deutlich unter 2°C gehalten werden soll. Es bleibt der Menschheit also ein Budget von THG, das sie noch in die Atmosphäre pusten kann. Wenn dieses Budget aufgebraucht ist, wird der Temperaturanstieg die 2°C-Marke übertreffen, die Schäden der Klimakrise signifikant verschärfen und irreversible klimatische Kipppunkte überschreiten.

Aus Wissen folgt Verantwortung

Wir alle sind uns im Alltag der Begrenztheit unserer Ressourcen, wie zum Beispiel, Zeit und Geld schmerzlich bewusst. Jedoch müssten wir die noch verfügbare Menge an THG mit ebensoviel Bedacht verbrauchen, sprich so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig. Damit die Klimaschädigung von bspw. Straßenbau als weitere Information bei der politischen Entscheidungsfindung für oder gegen eine Baumaßnahme einfließen kann, müssen, wie eben der monetäre Preis auch, solche Informationen überhaupt erst einmal auf lokaler Ebene generiert werden. Klimaschutz soll hier also nicht über alles gestellt werden – vielmehr sollen Entscheidungsträger*innen für den Umgang mit knappen Ressourcen sensibilisiert werden. Dank einer Datenerhebung darüber, welche Klimabelastung ein bestimmtes Projekt, z.B. der Bau eines Parkhauses mit bspw. Solarzellen auf dem Dach, verursacht, wird eine fundiertere Entscheidungsgrundlage ermöglicht.

Eine solche Erhebung von Klimadaten ist angesichts des Ziels klimaneutral zu sein und unser verfügbares THG-Budget nicht zu überschreiten, essentiell für politische Entscheidungen. Wer klimaneutral werden will (ein netto-null Ausstoß von THG), muss erst einmal wissen wo und durch was die THG ausgestoßen werden. Mit diesem Wissen können Einsparungen auch kosteneffizienter erreicht werden.

Auch der Weltklimarat weist auf zwei wichtige Wissenslücken auf lokaler Ebene hin: zum einen das Fehlen lokaler Emissionsdaten und zum anderen die mangelnde Konsistenz und Vergleichbarkeit der Bilanzierungsmethoden. Nötig wäre hier, THG-Bilanzen zu entwickeln, zu standardisieren und aktiv für politische Entscheidungen zu nutzen. Diese Wissenslücke könnte durch die Umsetzung entsprechender Maßnahmen, angestoßen durch einen Klimanotstand, geschlossen werden und eine Datengrundlage als Voraussetzung für informierte, evidenzbasierte und kluge Entscheidungen schaffen.

c) Ein Konzept zur Erreichung von Klimaneutralität

Nach dem Wunsch einer THG-Bilanzierung folgen in einem Klimanotstandsantrag meist weitere Klimaschutzmaßnahmen. Diese sehen vor, ein kluges Klimaschutzkonzept auszuarbeiten, mit dessen Hilfe mittel- und langfristig umzusetzenden Maßnahmen für Gemeinden und Städte beschlossen werden sollen. Wer weiß, wieviel THG ausgestoßen werden, kann sich selbst dazu verpflichten, die entstandenen Emissionen entsprechend zu senken und evtl. unvermeidbare THG-Emissionen zu kompensieren. Wer nicht weiß, wo wieviel THG ausgestoßen werden, hat keine fundierte Entscheidungsgrundlage für sachliche Politik.

Ein solches umfassendes und konsequentes Klimaschutzkonzept zu fordern ist deshalb sinnvoll, weil es koordiniert und systematisch Maßnahmen auflistet, die erforderlich sind, um im Sinne des gesamtgesellschaftlichen und weltweiten Klimaschutzes klimaneutral zu werden. Klimaneutralität, also ein netto-null-Ausstoß von THG bedeutet, Emissionen einzusparen und – falls  sie nicht verhindert werden können – sie auszugleichen, z.B. durch mehr Grünflächen als THG-Senken (bspw. urban gardening, Dachbegrünung uvm.). Dazu müssen dann, entsprechend des geforderten Klimaschutzkonzepts, Energie effizienter verbraucht, THG vermieden und stärker verringert sowie Kompensationsmaßnahmen für unvermeidbare THG-Emissionen ergriffen werden.

Diese drei Forderungen eines Klimanotstandsantrages – klare Verantwortlichkeiten, die Institutionalisierung von Wissen und orchestrierte Klimaschutzmaßnahmen – führen nicht zu einer impulsiven Rettungsaktion, sondern tragen ganz grundsätzlich zum langfristigen Klimaschutz bei. Nicht “Klimaschutz über alles” ist die Maxime, sondern eine vernünftige Politik mit klarer Verantwortlichkeit, mehr Informationen und den klügeren Umgang mit knappen Ressourcen.

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