Kostenfallen im Internet: ca. 20.000 Fälle monatlich!
16. Juli 2010 _ Erik Schweickert
Sogenannte Kosten- oder Abofallen im Internet haben in der letzten Zeit stark zugenommen. Unseriöse Unternehmen verschleiern in diesen Fällen bewusst die Kostenpflichtigkeit ihrer Angebote. Verbraucherinnen und Verbraucher können daher nur schwer erkennen, dass eine Leistung etwas kosten soll und landen beim Surfen im Internet schnell und unbedarft in der Kostenfalle.
Diese Fälle haben sich in den letzten Wochen und Monaten um ein Vielfaches gesteigert. Nahezu täglich erreichen mich in meiner Funktion als verbraucherschutzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Bürgeranfragen, in denen mir Fälle geschildert werden und um Hilfestellung gebeten wird.
Die Masche der Anbieter
Über Anzeigen auf Suchmaschinen locken unseriöse Unternehmen Internetnutzer auf ihre Internetseiten. So werden zum Beispiel Angebote als „gratis“, „free“ oder „kostenlos“ angepriesen oder als unverbindliche Gewinnspiele getarnt.
Die Aussage „Jetzt gratis Zugang einrichten“ mag zwar vordergründig zutreffen, die eigentlich interessante Leistung, nämlich das Herunterladen von Daten, wird aber nur gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt.
Die Information über die entstehenden Kosten wird versteckt und die Verbraucher werden mittels unklaren, irreführenden Gestaltungsweisen über die Kostenpflichtigkeit getäuscht. Die Kunden bemerken dabei nicht, dass es sich hierbei nicht um eine kostenfreie Leistung handelt, sondern sie in eine Kostenfalle tappen. Einige Zeit später wird dann ein entsprechender Betrag für die Leistung in Rechnung gestellt. In der Regel betreffen Internetkostenfallen Dienstleistungen, die an anderer Stelle im Internet entgeltfrei angeboten werden.
Beliebte Abofallen
Beliebte Abofallen sind Wissens- und IQ-Tests, SMS-Versand, Warenproben, Geburtstags-Infos, Führerscheintest, Download von kostenlosen Programmen, angebliche Gratis-Dienste oder Gesundheitstests, Grußkarten, die Erstellung von Horoskopen, Kochrezepte, usw.
Darüber hinaus gibt es auch Angebote, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richten, z.B. Hausaufgabenhilfe.
Die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen im Internet verdienen ihr Geld damit, dass sie eine Seite zu irgendeinem Thema ins Internet stellen. Die Erwartungshaltung der Verbraucherinnern und Verbraucher, das Angebot sei kostenfrei, nutzen die Unternehmen aus. Meist wird dann ein Anmeldeformular platziert.
Typische Gestaltung einer Abofalle
Um den Dienst in Anspruch nehmen zu können, muss der Internetnutzer „nur“ seine Daten in das Formular eintragen - und die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und „Verbraucherinformationen“ oder Ähnliches per Klick bestätigen. Doch genau hier lauert die Gefahr.
Denn in den AGB oder Verbraucherinformationen, oft auch klein gedruckt und unauffällig am Rand der Internetseite, steht geschrieben, dass die Nutzung des Dienstes etwas kostet. Dass diese „Kostenpflicht“ von den Verbrauchern übersehen wird, ist von den Betreibern der Seite so gewollt. Anstatt klar und deutlich auf die Preise hinzuweisen, werden die Verbraucher in die Irre geführt.
Was unternimmt die Politik zum Verbraucherschutz?
Das geltende Recht bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern viele Möglichkeiten, sich gegen Anbieter von Internetkostenfallen zur Wehr zu setzen. In der Regel wird es an einem wirksamen Vertrag fehlen, so dass die Verbraucher auch nicht zahlen müssen. Denn ein gültiger Vertrag über eine entgeltliche Leistung ist überhaupt nicht wirksam zustande gekommen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Vertragsparteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, die alle wesentlichen Punkte des Vertrages- also auch die Entgeltlichkeit- enthalten und deutlich zum Ausdruck bringen. Aber auch wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, so können die Verbraucherinnen und Verbraucher den Vertrag anfechten oder widerrufen und sich somit von dem Vertrag lösen.
Notwendig: Präventiver Schutz durch Button-Lösung
Um den Verbrauchern aber dieses Vorgehen zu ersparen und sie bereits im Vorfeld zu schützen bzw. auf die versteckten Kosten aufmerksam zu machen, muss eine andere, sichere und weitergehende Lösung gefunden werden.
Als Verbraucherschutzpolitischer Sprecher der FDP setzte ich mich für Transparenz und damit für einen sog. Internet-Button ein, der für Vertragsabschlüsse im Internet eingeführt wird.
Bei dem Button soll es sich um ein verpflichtendes Betätigungsfeld handeln, welches auf der Seite aufpoppt, so dass der Verbraucher erst durch eine Bestätigung seinerseits eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Bei dem Einsatz der Button-Lösung ist es wichtig, dass ein separat auf dem Bildschirm erscheinendes Fenster erscheint, welches die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Der Verbraucher soll auf einfachere Art und Weise auf die Kosten hingewiesen werden, damit ihm die Kosten sofort bewusst werden.
Somit ist zumindest gewährleistet, dass man vor einer Abzocke gewarnt wird. Der mangelnden Preistransparenz kann so ein Ende gesetzt werden.
Kommt eine europaweite Regelung?
Gegenwärtig setzt sich die christlich-liberale Bundesregierung für ein europaweites Vorgehen gegen Kostenfallen im Internet ein.
Dies ist meines Erachtens auch sinnvoll, denn die Abzocke macht nicht an der deutschen Grenze Halt. Die Verbraucher in Deutschland surfen im Internet nicht nur in heimischen Gefilden, sondern suchen auch ausländische Internetseiten auf. Die Unternehmen dieser Seiten haben ihre Server im Ausland und sind aufgrund dessen nur schwer oder überhaupt nicht juristisch zu belangen.
Deshalb brauchen wir eine sog. Button-Lösung auf europäischer Ebene. Derzeit erfordern viele Internetseiten auch auf europäischer Ebene keine zusätzliche Zustimmungsabfrage zu anfallenden Kosten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das Thema auch bei den Verhandlungen zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher angesprochen und in Brüssel einen Vorschlag unterbreitet. In den Verhandlungen wird sich die Bundesregierung weiter auf eine europäische Regelung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzen und den Internet-Button fordern.
Sollte es in naher Zukunft aber nicht zu einer Einigung auf europäischer Ebene kommen, so werden die Gesetze gegen die Internet-Abzocke im Notfall auch ohne die Europäische Union (EU) auf nationaler Ebene eingeführt.
Schwarze Liste der Verbraucherzentralen
Da es für die Verbraucher nur schwer möglich ist, sich hinsichtlich der Kostenfallen vorzusehen, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband eine schwarze Liste unter dem Titel „Kostenfallen im Internet“ veröffentlicht.
Auf dieser Liste finden die Verbraucher und Verbraucherinnen eine Übersicht über die Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zu sog. Kostenfallen im Internet. Sie soll bereits im Vorfeld helfen, Kostenfallen anhand dieser Informationen ausfindig zu machen.
Darüber hinaus sollte eine Internetseite immer vollständig und genau gelesen werden. Dabei empfiehlt es sich auch bis zum Ende der Seite zu scrollen und vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis zu nehmen. Besondere Vorsicht sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher walten lassen, sobald persönliche Daten abgefragt werden. Weite Informationen finden Sie auch auf meiner Webseite.
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