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Fortschritt und Europäisches Sozialmodell

30. Juni 2008 _ Eberhard Eichenhofer
Der Begriff des "Europäischen Sozialmodells" wird sowohl analytisch als auch programmatisch verstanden. Er bedeutet zunächst, dass die EU-Staaten private Wirtschaft mit sozialem Ausgleich verbinden.

Dieser soziale Ausgleich manifestiert sich in Form von Tarifautonomie und gesetzlichem Arbeitsschutz, von Sozialversicherung und Sozialhilfe. Wer vom „Europäischen Sozialmodell“ spricht, meint damit aber auch die Umgestaltung des überkommenen Sozialstaats angesichts der veränderten Herausforderungen, vor denen dieser heute steht.

Europäisches Sozialmodell und Sozialstaat: Obschon sich Blickrichtung und Gehalt beider Begriffe unterscheiden, hängen sie zusammen und voneinander ab. Denn wegen seiner Pfad-, Zeit- und Zeitengebundenheit kann ein gesamteuropäisches Zukunftsmodell des Sozialstaats nur gelingen, weil auch eine gesicherte und belastbare gesamteuropäische Tradition des Sozialstaats besteht. Was sind die Leitmotive eines fortschrittlichen und zukunftstauglichen europäischen Sozialstaats, wie er spätestens seit Anfang der neunziger Jahre auch in zahlreichen substanziellen EU-Dokumenten umrissen wird?

Der Sozialstaat war und ist erwerbsbasiert und -zentriert. Auch der Sozialstaat der Zukunft muss und wird ein integraler Teil der Arbeitsgesellschaft bleiben. Anders als den Denkern des Postindustrialismus geht es der Europäischen Union also um den Sozialstaat, der sich auch künftig – mittels Beiträge oder Steuern – aus den Erträgen der Erwerbsarbeit finanziert und sich auf die Risiken der Erwerbsgesellschaft konzentriert: Krankheit, Erwerbsminderung, Unfall, Arbeitslosigkeit und Alter.

Die Erwerbsgesellschaft wird also nicht verschwinden, mag sie sich auch von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft wandeln. Jedoch müssen die aus der Industriegesellschaft überkommenen Strukturen des Sozialstaates auf die Anforderungen einer Dienstleistungsgesellschaft umgestellt und ausgerichtet werden. Sie sollen die Beschäftigungsfähigkeit (employability) und die Anpassungsfähigkeit (adapatability) der Arbeitnehmer sichern sowie den Unternehmergeist (entrepreneurship) fördern. Bildung, flexible Arbeitsbedingungen, öffentliche Hilfen und Anreize zur Arbeitsaufnahme, dazu eine Familienpolitik, die Geschlechtergleichheit sowie die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit sichert – dies sind hierfür entscheidende Voraussetzungen.

Gerade der erwerbszentrierte Sozialstaat ist auf die Ausweitung seiner Erwerbsbasis angewiesen. Er muss daher auf dieses Ziel ausgerichtet werden. Mehr Menschen in Arbeit und weniger Menschen, die Sozialleistungen beziehen, helfen dem Sozialstaat doppelt: Sie sichern ihm mehr Einzahler und vermindern gleichzeitig die Zahl der Leistungsempfänger – eine veritable Win-Win-Konstellation! Mehr jüngere und ältere, weibliche und behinderte Erwerbstätige nützen aber nicht nur dem Sozialstaat, sondern auch und vor allem den Beschäftigten selbst. Vom Sozialstaat der Zukunft müssen also gerade nicht mehr Anreize zur Arbeitsaufgabe, sondern – umgekehrt – mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme ausgehen!

Der fortschrittliche und leistungsfähige Sozialstaat ist auf eine dynamische Erwerbsgesellschaft angewiesen. Diese wird nur gelingen, wenn alle Beschäftigten fair an den Erträgen und Entscheidungen beteiligt werden. Auch das System der Sozialleistungen hat an der Erhaltung und Entfaltung der Erwerbsgesellschaft mitzuwirken. Denn (Vollzeit-)Arbeit muss in der Erwerbsgesellschaft ertragreicher sein als der Bezug von Sozialleistungen seitens Erwerbsfähiger: „Making work pay“ lautet hierfür die Faustregel. Daraus folgt, dass für die Sozialhilfe Erwerbsfähiger ein Anrechnungs- und Lohnabstandsgebot gelten muss: Erwerbseinkommen sind auf die Sozialhilfeleistungen umfassend anzurechnen. Und: Erwerbseinkommen müssen höher sein und bleiben als Sozialhilfeleistungen! Nur wenn die Sozialhilfe unter dem Mindesteinkommen aus vollzeitig verrichteter Erwerbsarbeit verbleibt und hinter diese zurücktritt, steht sie im Einklang mit der Erwerbsgesellschaft.

Das von Postindustrialisten verfochtene, der Sozialhilfe entgegengesetzte Modell des bedingungslosen Grundeinkommens hingegen beseitigt die Erwerbsgesellschaft. Demnach könnte ein einheitliches Grundeinkommen für alle Bürger abzugsfrei mit Erwerbseinkommen ergänzt werden. Die Folge: Die Löhne würden sinken. Das Grundeinkommen wäre eine als Sozialleistung getarnte flächendeckende Subvention von Niedriglöhnen. Es würde den Arbeitgebern sehr viel mehr nützen als den Empfängern – und ist genau deshalb eine europarechtswidrige, verbotene Beihilfe.

Dagegen fordert die Sozialhilfe das Lohnabstandsgebot und damit die primär tarifliche und notfalls auch gesetzliche Festlegung der Lohnuntergrenze – weil nur so der Vorrang der Erwerbsarbeit gegenüber dem Bezug von Sozialleistungen gesichert ist und bleibt. Damit ist eine, wenn nicht gar die Grundvoraussetzung jedes erwerbsbasierten Sozialstaats erfüllt.

Fazit: Der fortschrittliche Sozialstaat im Europäischen Sozialmodell baut auf der Annahme, dass soziale Risiken und Notlagen sozialpolitisch zu beherrschen und deshalb auch zu gestalten sind. Daher müssen diese Risiken und Notlagen auch, soweit möglich, durch Prävention vermieden oder mittels Rehabilitation überwunden werden. Der aktivierende und vorsorgende Sozialstaat, der auf die Kooperation von Sozialverwaltung und Leistungsberechtigten setzt, wird an die Stelle des hergebrachten Sozialstaates treten. Dieser war der Verteilungsgerechtigkeit verpflichtet. Der Sozialstaat von morgen erstrebt dagegen die Teilhabegerechtigkeit.



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